Ausschreibungsbegleitung

EEE – Leitfaden veröffentlicht

Der Bürokratieabbau bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen soll durch die Einführung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vorangetrieben werden. Dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Dezember 2016 einen Leitfaden herausgegeben.

Der Bürokratieabbau bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen soll durch die Einführung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vorangetrieben werden. Dies ist in Artikel 59 der Richtlinie 2014/24/EU festgehalten und gilt seit Mitte April 2016 auch national. Zur Nutzung der EEE hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Dezember 2016 einen Leitfaden herausgegeben. Dieser beantwortet grundsätzliche Fragen zum Umgang mit der EEE:

  1. Die EEE ist die vorläufige Eigenerklärung eines Unternehmens über seine Eignung und umfasst auch die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
  2. Die EEE kann vollelektronisch unter folgendem Link ausgefüllt werden. Für eine Übergangszeit ist auch das Ausfüllen des Papierformulars möglich.
  3. Die EEE muss nicht zwingend verwendet werden. Sie soll den Unternehmen vielmehr die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen erleichtern. Alternativ können die Eigenerklärungen und Nachweise wie bisher den Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten beigefügt werden.
  4. Lediglich der für den Zuschlag vorgeschlagene Bieter muss vor Zuschlagserteilung die in der EEE vorläufig abgegebenen Eigenerklärungen und Nachweise erbringen.
  5. Grundsätzlich kann eine bereits ausgefüllte EEE für weitere Verfahren weiterverwendet werden, wenn die Angaben sich seitdem nicht geändert haben.
  6. Es ist möglich, das ausgefüllte EEE-Formular elektronisch zu signieren, sofern dies von der ausschreibenden Stelle gefordert ist.