Digitalisierung

Digitalisierung – wann ist es endlich soweit?

Die Digitalisierung in der deutschen Verwaltung ist ein Dauerthema auf der Agenda der Verwaltungsmodernisierung. Seit den späten 1990er Jahren gibt es Konzepte, gesetzliche Regelungen und Institutionen, die sich um die Digitalisierung kümmern sollten.

Zudem ging es um die Digitalisierung innerhalb der Verwaltung, in den 2000er Jahren wurde dann mit der Beschleunigung der Internetgeschwindigkeit auch der Ruf nach Online-Dienstleistungen lauter. Die ersten pdf-Formulare standen zum Download bereit.

Seitdem ist technologisch sehr viel passiert. Elektronisches Daten- und Dokumentenmanagementsysteme sind die Regel im beruflichen Alltag all jener, die nicht in der Verwaltung arbeiten. Auch die Automatisierung der Prozesse sowie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz gehören auf die Todo-Listen der Changemanager in deutschen Unternehmen und vielen Organisationen. Nur in der öffentlichen Verwaltung gibt es noch keine flächendeckenden Erfolgsmeldungen. Fehlt es an passenden Anwendungen? Fehlen rechtliche Regelungen?

Klares Nein. Technologisch ist ein umfangreiches Portfolio an Fachverfahren, Datenbanklösungen, elektronischen Aktenmanagementsystemen und Online-Angeboten verfügbar und auch das Angebot an Plattformen, Portalen und Cloudlösungen für die öffentliche Verwaltung ist beeindruckend. Geregelt ist spätestens seit dem OZG-Änderungsgesetz (OZG 2.0, seit dem 24. Juli 2024 in Kraft getreten) alles, was für eine medienbruchfreie Ende-zu-Ende-Digitalisierung erforderlich ist.

Mit der Registermodernisierung, dem Once-Only-Prinzip und der Vereinfachung der Wahrung der Schriftform durch die Nutzung der BundID sind die Voraussetzungen für einen digitalen Zugang zur Verwaltung geschaffen. Auch innerhalb der Verwaltung ist digitales Arbeiten schon seit vielen Jahren durch E-Government-Gesetze geregelt.

Wann ist es dann endlich soweit? Mit Verweis auf den Föderalismus wird immer wieder mit den Schultern gezuckt oder eine Vision für die Zukunft (aktuell steht das Jahr 2030 hoch im Kurs) propagiert. Genaugenommen bedarf es aber flächendeckend Macherinnen und Machern auf allen Ebenen der Verwaltung, die sich informieren und die vorhandenen Lösungen implementieren. Vieles ist seit dem Inkrafttreten des Onlinezugangsgesetzes im Jahr 2017 bereits als Einer-für-Alle-Lösung verfügbar und kann mit geringem finanziellen Aufwand übernommen werden. Es fehlt am Willen und an der Einsicht, dass Digitalisierung ein Wirtschaftsfaktor ist.