Digitalisierung

Mehr Mut zu neuen digitalen Denkweisen

Verwaltungsabläufe wurden in den vergangenen 20 Jahren zunehmend elektronisch bearbeitet. Es gibt Computer an den Arbeitsplätzen, Daten aus Papierformularen werden in datenbankgestützte Fachverfahren übertragen und weiterverarbeitet und auch der Informationsaustausch per E-Mail findet dort statt, wo keine datenschutzrechtlichen Vorschriften die eindeutige Identifikation des Gegenübers verlangen. Aber sind die Prozesse geeignet, den Schritt in die Digitalisierung zu gehen?

Verwaltungsabläufe wurden in den vergangenen 20 Jahren zunehmend elektronisch bearbeitet. Es gibt Computer an den Arbeitsplätzen, Daten aus Papierformularen werden in datenbankgestützte Fachverfahren übertragen und weiterverarbeitet und auch der Informationsaustausch per E-Mail findet dort statt, wo keine datenschutzrechtlichen Vorschriften die eindeutige Identifikation des Gegenübers verlangen. Aber sind die Prozesse geeignet, den Schritt in die Digitalisierung zu gehen?

Nein, denn alle Prozesse folgen nach wie vor ihrem Vorläufer aus der Zeit ohne Computerunterstützung. Dies ist auch richtig, denn die Gesetzeslage orientiert sich an den herkömmlichen Arbeitsweisen und setzt Prozessschritte voraus, die in einer vollständig digital gedachten Welt niemals vorkommen würden. So müssen noch heute viele Formulare mit den immer gleichen persönlichen ‚Stammdaten‘ ausgefüllt werden, obwohl außerhalb der Behördenwelt bei den Anbietern, mit denen man als Bürger online Transaktionen durchführt, ein Profil hinterlegt und immer wieder genutzt werden kann.

Auch der Bezahlprozess von Gebühren kommt noch aus der Welt der mit der Hand auszufüllenden Überweisungsträgern. Wer hat nicht schon einmal einen Zahlendreher bei einem 28-stelligen Kassenzeichen als Verwendungszweck produziert und ist auf Mahngebühren sitzengeblieben? Datamatrix und e- bzw. m-Payment sind häufig in den Verwaltungsprozessen noch nicht mitgedacht.

Das E-Government-Gesetz des Bundes und die vorliegenden Pendants einzelner Länder fordern zwar verstärkt, die Rahmenbedingungen für digitale Verwaltungsprozesse zu schaffen. Ein Neudenken der Prozesse geht damit jedoch bisher nicht einher. Hier sollte Mut bewiesen werden, damit die Möglichkeiten der Technik auch für die Verwaltungsprozesse genutzt werden können. Und es werden Verwaltungseinheiten benötigt, die neu denken. Bei der Flüchtlingsthematik haben sich beispielsweise die vielen guten und pragmatischen Vorschläge nur teilweise und viel zu spät durchgesetzt. Es wird Zeit, dass neben einer digitalen Agenda auch ein ‚reales‘ digitales Amt seine Tätigkeit aufnimmt.