IT-Verfahren

Ist die Cloud der ersehnte E-Government-Beschleuniger?

Eine sichere Cloudlösung auch für die deutsche Verwaltung wäre eine ideale Grundlage, um E-Government behördenübergreifend zu ermöglichen. Die Akzeptanz der Nutzer, vor allem der deutschen Unternehmen, die teilweise unter den Bürokratiekosten leiden, scheint gegeben. Seit Anfang Februar 2017 steht nun eine als Deutschland-Cloud-Lösung zur Verfügung.

Nach Artikel 1 § 5 E-Government-Gesetz des Bundes ist es künftig möglich, den Behörden und öffentlichen Stellen (elektronisch) eine Vollmacht zu erteilen, die es der Verwaltung ermöglicht, erforderliche amtliche Dokumente von den jeweiligen Stellen selbst anzufordern. Dies soll zum einen die Antragsteller von der Anforderung und dem Versand der entsprechenden Unterlagen entlasten und zudem den Bearbeitungsprozess beschleunigen. Mit einer Verwaltungs-Cloud könnte ein erster Schritt in Richtung Bürokratiekostenabbau getan werden. Diese Idee greift auch das Konzept des Prozessdatenbeschleunigers auf, der einen Dokumentensafe vorsieht, in dem z.B. ein Unternehmen seine Dokumente verwahrt und diese durch Erteilung eines Zugriffs für Behörden freigibt.

Bisher wurde bei der Einführung elektronischer Verwaltungsprozesse oft von den papiergebundenen Prozessen her gedacht und versucht, die alte Welt elektronisch abzubilden. Bei der Cloud bietet es sich an, von den technischen Möglichkeiten her zu denken und das Verwaltungshandeln entsprechend zu optimieren. Dabei wird auch künftig der Transaktion von Daten anstatt von Dokumenten eine wichtige Rolle zukommen. Denn es reicht für die Beantragung einer Verwaltungsleistung häufig, die erforderlichen Daten zu übermitteln. Prosa ist in vielen Fällen nicht erforderlich.

Eine Cloudlösung vereinfacht den Prozess dadurch, dass elektronische Daten und Dokumente sowohl vom Sender (z.B. dem Bürger oder einem Unternehmen) sicher elektronisch abgelegt werden können und der Empfänger (z.B. eine Behörde) sicher darauf zugreifen kann. Eine Übermittlung von Daten und Dokumenten über eine sichere, verschlüsselte, elektronische Verbindung (z.B. eine De-Mail) würde sich auf diese Weise erübrigen.