Die überarbeitete WiBe 5.0 ist sich methodisch treu geblieben und bleibt nach wie vor die erwünschte Methode zur Begründung von Investitionen in IT-Maßnahmen beim Bund. Die meisten Bundesländer bedienen sich ebenfalls der WiBe des Bundes oder haben modifizierte Vorgehensweisen verabschiedet. Was ist neu an der Version 5.0? Abgeschafft wurde die Dringlichkeit als Nutzwertkriterium. Vielmehr gilt es künftig, die Dringlichkeit vor Durchführung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu ermitteln und erst bei festgestellter Dringlichkeit das Investitionsvorhaben zu planen.
Ansonsten bleibt alles beim Alten. Insbesondere die häufig kritisierte und auf viele Sachverhalte nicht mehr anwendbare starre Einteilung der Bewertungen für die qualitativ-strategischen Kriterien und die externen Effekte wurden nicht modernisiert und flexibilisiert. Auch die Notwendigkeit, die WiBe über den Projektverlauf und als Erfolgskontrolle im Wirkbetrieb fortzuschreiben, wurde bisher nicht pragmatischer gestaltet.
Nichtsdestotrotz stellt diese über 20 Jahre alte Methode eines der Bausteine des Projektmanagements von IT-Projekten der öffentlichen Hand dar und ist ein etablierter Standard.